Das Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 22.03.2017 die nächste Runde der Konsultation zu den bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) auf-genommen.
Die neue Konsultation zu den BAIT definiert als zentrales Ziel auf Grundlage des § 25a Abs. 1 KWG der Geschäftsleitung der Institute einen flexiblen und praxisnahmen Rahmen für die Aus-gestaltung der IT der Institute zu geben. In diesem Kontext werden die Anforderungen nach §25a Abs. 3 KWG sowie §25b KWG konkretisiert.
Analog zu dem MaRisk kann die Umsetzung nach Art, Größe und Komplexität der Institute (Proportionalitätsprinzip) erfolgen.
Nähere Informationen können unter folgenden Link eingesehen werden:
BAIT Konsultation vom 22.03.2017