Die EU-Kommission stellt eine Online-Schlichtungsplattform zur Verfügung, auf diese ab 01.02.2017 zwingend im Impressum und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen werden muss. Die Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (EU) Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) wird hier durch die Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten 2013/11/EU (ADR-Richtlinie) ergänzt. Die Informationspflicht wurde in nationales Recht im Gesetz in der BRD über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen §36 VSBG umgesetzt. Von der Informationspflicht nach ausgenommen ist ein Unternehmer, der am 31. Dezember des vorangegangenen Jahres zehn oder weniger Personen beschäftigt hat. Somit trifft die Informationspflicht Unternehmer erst ab dem elften Mitarbeiter. Dabei spielt es keine Rolle, ob es ein Voll- oder Teilzeitmitarbeiter ist. Der Hinweis auf die Online-Streitbeilegung ist nach der ODR-Verordnung eine wettbewerbsrechtliche Vorschrift gemäß § 5a Abs. 4 UWG und somit ist man bei Nichteinhaltung abmahngefährdet. Bei Problemen mit Online-Käufen kann über die Online-Streitbeilegungsplattform versucht werden eine außergerichtliche Einigung anzustreben. Der Dienst kann genutzt werden Sie in der EU leben und der Händler in der EU niedergelassen ist. In einigen Ländern kann dieses Portal auch genutzt werden, wenn Sie sich als Händler über einen Verbraucher beschweren möchte. Dabei spielt es keine Rolle ob der Vertragsgegenstand Waren oder Dienstleistungen sind.
Mögliche Formulierungen des Hinweises:
Deutsch: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/ finden.
Englisch: The European Commission is providing an online dispute resolution platform, which can be found at https://webgate.ec.europa.eu/odr/.
Französisch: La Commission européenne fournit une plate-forme pour la résolution des litiges en ligne prêt à voir https://webgate.ec.europa.eu/odr/.